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Antrag österreichische Bundeswettbewerbsbehörde
Der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt und ihrer Tochtergesellschaft AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich wurde am 7. September 2010 bekannt, dass die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht Wien unter anderem gegen AGRANA Zucker GmbH und Südzucker die Feststellung einer in der Vergangenheit liegenden Zuwiderhandlung gegen das Kartellgesetz beantragt hat. Es wird AGRANA und Südzucker die Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in Bezug auf Österreich vorgeworfen. Südzucker ist derzeit mit einer Prüfung der für sie neuen Beschuldigung befasst.