Der Vorstand der Westag&Getalit AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ab dem 08.09.2010 bis maximal zum Ablauf des 23.08.2015 eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen dürfen. Er macht damit von der bis zum Ablauf des 23.08.2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.
Der Aktienrückkauf soll "billigst Interesse wahrend" durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen soll. Die Bank ist hierbei verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zu beachten. Der für die Obergrenze des täglichen Rückkaufs maßgebliche durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin abgeleitet.