Gewinnminderung durch außerordentliche Aufwendungen
Die Gesellschaft teilt mit:
1. Es ist nach Unternehmensagaben zu erwarten, dass das Jahresergebnis der Gesellschaft durch außerordentliche Aufwendungen nicht wie geplant realisiert werden kann. Die Gesellschaft geht davon aus, dass nach neuer Planung durch die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 400 TEUR ein Jahresergebnis in Höhe von ca. 500 TEUR erzielt werden kann.
2. Die außerordentlichen Aufwendungen sind zusätzlich zu den bereits bekannten Belastungen aus der Sanierung der sog. Bestandsgebäude (Brand- und Blitzschutzmaßnahmen) als wetterbedingte Dachsanierungen zwingend und unerwartet erforderlich gewesen.
3. Auf die garantierte Ausgleichszahlung an die Minderheitsaktionäre sowie auf die Ergebnisplanungen für die nächsten Jahre haben die außerordentlichen Aufwendungen keine Auswirkung.