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Aktionär erklärt sich bereit zur sofortigen Zeichnung von 290.000 Aktien aus dem genehmigten Kapital
Der F.A.M.E. AG wurde von ihrem Aktionär, der DMF Beteiligungen GmbH (DMF) mitgeteilt, dass sich die DMF und mit ihr befreundete Investoren dazu bereit erklärt haben, ab sofort 290.000 Aktien aus dem genehmigten Kapital zu zeichnen bzw. nach der Zeichnung ins Depot aufzunehmen. Bis zum 7. Dezember verfügt die F.A.M.E AG noch über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 580.000 EUR (§ 5, Abs. 5, Satzung F.A.M.E. AG idF. v. 11.01.2008). Mit der Zeichnung der 290.000 Aktien würde sich das Grundkapital der F.A.M.E. AG auf 1.450.000 Aktien à 1 EUR Nennwert erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll in der Weise erfolgen, dass der DMF anschließend weniger als 30 % der Aktienanteile an der F.A.M.E. AG direkt zuzurechnen sind, so dass der gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits gestellte Antrag der DMF auf Befreiung von der Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre hiervon unberührt bliebe.

Die Bereitschaft zur Zeichnung des genehmigten Kapitals begründet die DMF damit, dass die BaFin zunächst weitere Aussagen zur drohenden Sanierungsunfähigkeit der Gesellschaft mitsamt Sanierungsgutachten und Sanierungskonzept eines Wirtschaftsprüfers anforderte. Dies vorzubereiten und den Befreiungsantrag entsprechend zu ergänzen, würde aus Sicht von DMF zeitlich Ressourcen binden, die dringend für die Sicherung der weiteren Existenz der Gesellschaft benötigt werden. Um hier keine Zeit zu verlieren, wird beabsichtigt, parallel zu dem Antrag um Befreiung das Kapitalerhöhungsverfahren zu eröffnen. So sei laut DMF sichergestellt, dass die F.A.M.E. AG erste Schritte zur Durchführung eines Business Plans zum Einstieg in den Markt für regenerative Energien aufnehmen kann.

Das Angebot der DMF ist an drei verschiedene Voraussetzungen geknüpft:

1. Die BaFin muss zustimmen, dass das vorgeschlagene Kapitalerhöhungsverfahren parallel zum Antragsbefreiungsverfahren stattfinden kann.

2. Das neue und vorhandene Kapital darf ausschließlich für Investitionen im Bereich der regenerativen Energien mit einem anfänglichen Schwerpunkt auf den Erwerb von Windkraftanlagen in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.

3. Während der anfänglichen Investitionsperiode soll die Kapitalerhöhung unter Ausnutzung nur der Hälfte des genehmigten Kapitals durchgeführt werden.

Veröffentlichungsdatum: 19.08.2010 - 17:01
Redakteur: rpu
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