Das Oberlandesgericht Brandenburg hat durch am Wochenende mitgeteilte Beschluss entschieden, dass die Klagen, die gegen in der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2007 gefassten Squeeze-Out-Beschluss (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Herrn Kurt Krieger gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,08 EUR pro Aktie) erhoben wurden, der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen.
Die Gesellschaft wird nun die Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister veranlassen. Mit der Eintragung gehen sämtliche Aktien der Minderheitsgesellschafter auf Herrn Kurt Krieger über.