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Aktienrückkaufprogramm gestartet
Der Vorstand der MOBOTIX AG hat heute beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. September 2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu 15.000 Aktien Gebrauch zu machen.
Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung in der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Konkret wird insbesondere die Verwendung zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands erwogen. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der in der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 vorgesehenen Volumengrenzen und weiteren Erwerbsbeschränkungen.
Mit dem Rückkaufprogramm soll am 19. Juli 2010 begonnen werden. Die Ermächtigung des Vorstands ist bis zum Ablauf des 30. September 2014 befristet. Das Rückkaufprogramm wird jedoch beendet, sobald die maximal vorgesehene Aktienzahl erreicht ist. Ein Handel in Aktien der Gesellschaft ist nicht gestattet.