Der Vorstand der IBS AG hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Es sollen Aktien der Gesellschaft von bis zu 1% des Grundkapitals (bis zu 68.831 Aktien) erworben werden. Der maximale Gesamterwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) ist dabei jedoch begrenzt auf 250.000 EUR. Der Rückerwerb wird zur anlassbezogenen Kurspflege betrieben. Das Programm basiert auf der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG der Hauptversammlung vom 25. Juni 2010, in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2015 über die Börse zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie darf hierbei den Durchschnitt der Schlusskurse der letzten fünf Börsenhandelstage im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse, die dem entsprechenden Kauf vorangehen, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Der Rückkauf wird durch einen von der IBS AG beauftragten Designated Sponsor, ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt. Hierbei wird der Erwerbs-umfang wegen der niedrigen Liquidität der Aktien der IBS AG gegebenenfalls den Schwellenwert von 25 % (keinesfalls aber 50 %) des durchschnittlich täglichen Tagesumsatzes überschreiten. Dieser ist aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor der vorliegenden Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms abzuleiten und damit für die genehmigte Dauer des Rückkaufprogramms festgelegt.
Die IBS AG beabsichtigt, das Programm umgehend zu beginnen und es spätestens am 17. September 2010 zu beenden. Die Transaktionen werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wird die IBS AG unter http://www.ibs-ag.de/unternehmen/investor_relations/aktienrueckkaufp rogramm informieren. Höhr-Grenzhausen, im Juli 2010 IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing