Ergebnis der Sonderprüfungen betreffend die Geschäftsjahre 2006 und 2007
Die Hauptversammlung am 14.08.2007 hat unter TOP 6 eine Sonderprüfung betreffend Vorgänge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2006 beschlossen. Darüber hinaus wurde von der Hauptversammlung am 31.03.2009 eine weitere Sonderprüfung betreffend Geschäftsführungsvorgänge im Geschäftsjahr 2007 beschlossen. Gegenstände der Sonderprüfungen waren unter anderem der geplante und letztlich gescheiterte Zusammenschluss mit der Dowslake Microsystems Corp., das sog. Joint Marketing Service and Supply Agreement zwischen der pandatel AG i.A. und der Dowslake Microsystems Corp., die Geschäftsbeziehung zwischen der pandatel AG i.A. und der Dowslake Microsystems Corp., die Vorbereitung der Veräußerung von Vermögensgegenständen an die arcutronix GmbH und die Vorbereitung, Einleitung und Durchführung der Liquidation im Jahr 2007. Der Sonderprüfer, die Deitmer und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Münster, sollte untersuchen, ob den Organen der Gesellschaft diesbezüglich zum Schadensersatz führende Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können.
Der Sonderprüfer hat nunmehr seinen Bericht vorgelegt. Er kommt in dem Bericht zu dem Ergebnis, dass auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente und erhaltenen Informationen keine belastbaren Anhaltspunkte für Ersatzansprüche gegen die ehemaligen Organe der Gesellschaft im Hinblick auf die Prüfungsgegenstände gegeben sind.
Über den Prüfungsgegenstand hinausgehend empfiehlt er, die Ordnungsgemäßheit des Beraterhonorars für ein Aufsichtsratsmitglied in den Jahren 2007-2009 zu prüfen, insbesondere zu prüfen, ob Rückforderungsansprüche gegenüber dem betreffenden Aufsichtsratmitglied geltend gemacht werden können.