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Frau Margit Hermentin
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Überprüfung des Umtauschverhältnisses auch von IMMOFINANZ-Aktionär beantragt
Die Verschmelzung der IMMOEAST AG mit der IMMOFINANZ AG ist mit Eintragung im Firmenbuch am 29. April 2010 wirksam geworden. Der Aktienumtausch im vereinbarten Umtauschverhältnis von drei IMMOFINANZ-Aktien für zwei IMMOEAST-Aktien wurde durchgeführt.

Das Aktiengesetz räumt den ehemaligen Aktionären der IMMOEAST AG sowie den Aktionären der IMMOFINANZ AG unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht ein, einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit des im Verschmelzungsvertrag vereinbarten Umtauschverhältnisses zu stellen.

Wie mit Ad-hoc Mitteilung vom 15.06.2010 veröffentlicht, wurden von Seiten ehemaliger Aktionäre der IMMOEAST AG Anträge auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingebracht.

Nach den nun der IMMOFINANZ AG vorliegenden Informationen wurde auch von Seiten eines Aktionärs der IMMOFINANZ AG ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses eingebracht.

Veröffentlichungsdatum: 17.06.2010 - 19:43
Redakteur: rpu
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