Drucken
Unwirksame Beschlussfassung von Mitgliedern des Aufsichtsrates über Abberufungen und Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder
Unwirksame Beschlussfassung von Mitgliedern des Aufsichtsrates über Abberufungen und Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder
Der Vorstand der P&I Personal&Informatik AG ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass zwei Mitglieder des Aufsichtsrates der P&I Personal&Informatik AG, nämlich die Herren Vinall und Dr. Heidel, versucht haben, verschiedene Beschlüsse des Aufsichtsrates herbeizuführen. Nach übereinstimmender Auffassung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes der P&I Personal & Informatik AG sind diese Beschlüsse unwirksam, da an der Beschlussfassung des aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates nur zwei seiner Mitglieder teilgenommen haben, nicht aber der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Wand. Der Aufsichtsrat war damit nicht beschlussfähig (§ 108 Abs. 2 Satz 3 AktG). Gemäß § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG müssen in jedem Fall mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrates an einer Beschlussfassung teilnehmen.
Gegenstand der von den Herren Vinall und Dr. Heidel angestrebten Beschlüsse sollte unter anderem sein:
- Die Feststellung der Unwirksamkeit der Bestellung der Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß und der mit ihnen geschlossenen Anstellungsverträge sowie hilfsweise Widerruf der Bestellung von Herrn Dr. Voß und fristlose Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grunde; - Neubestellung von Herrn Dr. Massmann und Herrn Dr. Mossack zu Vorstandsmitgliedern der P&I Personal&Informatik AG und Abschluss entsprechender Anstellungsverträge; - Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß in Höhe von 900.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 171.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2009.
Die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß werden ihren unverändert bestehenden Amtspflichten weiter nachkommen. Sie sind der Meinung, dass etwaige Schadensersatzansprüche gegen sie nicht bestehen.