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ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Der Ausgabebetrag beträgt 24,38 EUR je Aktie

Durch Beschluss der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. September 2005 wurde der Vorstand im Wege der Satzungsänderung (im Handelsregister eingetragen am 11. Januar 2006) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 9. August 2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 7.250.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.

Soweit das Kapital gegen Bareinlage erhöht wird, ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft).

Durch Beschluss vom 24. August 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilter Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf Grundlage der obigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit 14.560.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu 7.249.424 EUR zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt 24,38 EUR je Aktie, der sich aus einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 41/3 und einem Agio in Höhe der Differenz ergibt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2006 gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären unserer Gesellschaft im Verhältnis von 1:0,4979 zum Bezug angeboten (unmittelbares Bezugsrecht). Auf je 10.000 alte Aktien können so z.B. 4.979 neue Aktien bezogen werden. Sofern es aufgrund des vorgenannten Verhältnisses nicht möglich ist, eine neue Aktie zu zeichnen, kann jeder betroffene Aktionär insoweit sein Bezugsrecht veräußern, Bezugsrecht in erforderlichem Umfang hinzu erwerben oder sein Bezugsrecht mit anderen Aktionären gemeinsam ausüben (§ 69 AktG). Bis zum Ende der Bezugsfrist nicht auf Grund des Bezugsrechts bezogene Aktien können einzelnen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung (kein öffentliches Angebot) zum oben genannten Ausgabebetrag zum Bezug angeboten werden.

Die weiteren Einzelheiten zur Bezugsfrist, zu den weiteren Bedingungen der Kapitalerhöhung und zur Ausübung des Bezugsrechts werden im elektronischen Bundesanzeiger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht.



Veröffentlichungsdatum: 28.08.2006 - 16:40
Redakteur: rpu
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