Drucken Stellungnahme zu Ermittlungen bei der AJZ Engineering GmbH
WKN:
521350
ISIN:
DE0005213508
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DE0005213508
Straße, Haus-Nr.:
Konrad-Zuse-Straße 1,
D-07745 Jena, Deutschland
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D-07745 Jena, Deutschland
Stellungnahme zu Ermittlungen bei der AJZ Engineering GmbH
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat heute im Rahmen von Ermittlungen zu Steuervergehen in Thüringen auch bei der AJZ Engineering GmbH Unterlagen des Unternehmens sichergestellt. Gegenstand der Ermittlungen bei der AJZ Engineering GmbH sind in der Buchhaltung erfasste Zahlungen, die im Rahmen verschiedener Auslandsprojekte an ausländische Dienstleister entrichtet wurden. Die AJZ Engineering GmbH bietet Systemlösungen für Projekte in Forschung und Lehre, Medizin, Life Science und Industrie an. Die Analytik Jena AG hält an der AJZ Engineering GmbH zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Minderheitsbeteiligung von 49 Prozent.
Die Analytik Jena AG selbst steht nicht im Fokus der Ermittlungen, ist davon aber mittelbar aufgrund des bis Anfang 2008 existierenden Ergebnisabführungsvertrages berührt. Vor diesem Hintergrund ist die Analytik Jena AG an einem zügigen Abschluss der Untersuchungen interessiert.
Die AJZ Engineering GmbH wird mit den Behörden vollumfänglich kooperieren und alles tun, um zur Aufklärung der Sachverhalte beizutragen. Sie geht davon aus, dass die Vorwürfe haltlos sind.
Aufgrund des laufenden Verfahrens ist eine weitergehende Stellungnahme zum Sachverhalt oder einzelnen Vorwürfen derzeit nicht möglich.
Veröffentlichungsdatum: 02.06.2010 - 06:17
Redakteur: rpu
Die Analytik Jena AG selbst steht nicht im Fokus der Ermittlungen, ist davon aber mittelbar aufgrund des bis Anfang 2008 existierenden Ergebnisabführungsvertrages berührt. Vor diesem Hintergrund ist die Analytik Jena AG an einem zügigen Abschluss der Untersuchungen interessiert.
Die AJZ Engineering GmbH wird mit den Behörden vollumfänglich kooperieren und alles tun, um zur Aufklärung der Sachverhalte beizutragen. Sie geht davon aus, dass die Vorwürfe haltlos sind.
Aufgrund des laufenden Verfahrens ist eine weitergehende Stellungnahme zum Sachverhalt oder einzelnen Vorwürfen derzeit nicht möglich.
Veröffentlichungsdatum: 02.06.2010 - 06:17
Redakteur: rpu