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522877
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Frau Dr. Sabine Stürmer
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Vorstand beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
Der Vorstand der ORBIS AG hat heute beschlossen, den Aktienrückkauf der Gesellschaft fortzusetzen. Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.06.2009 sowie der Beschlüsse des Vorstands der ORBIS AG vom 17.06.2009 und vom 12.04.2010 wurden im Zeitraum vom 17.06.2009 bis einschließlich zum 27.10.2009 insgesamt 116.234 Stück eigene Aktien sowie im Zeitraum vom 12.04.2010 bis einschließlich zum 22.04.2010 weitere 6.702 Stück eigene Aktien über die Börse erworben.

Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 sollen im Zeitraum vom 28.05.2010 bis längstens zum 31.05.2011 bis zu weitere 110.000 Stück eigene Aktien über die Börse erworben werden.

Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf dient allen rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 gedeckten Zwecken, insbesondere zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte aus den Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft an Mitarbeiter der Gesellschaft, zur Übertragung an Dritte als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen.

Die Gesellschaft hat ein Kreditinstitut mit dem Rückkauf der Aktien beauftragt, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt und die tägliche Stückzahl des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der ORBIS AG treffen wird und die Kaufaufträge unter Beachtung der Aktienrückkaufsermächtigung und der in Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - genannten Bestimmungen erteilen wird.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Veröffentlichungsdatum: 28.05.2010 - 14:11
Redakteur: rpu
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