In der Ad-Hoc-Mitteilung vom 11.05.2010 wurde der Jahresfehlbetrag fälschlicher Weise als Bilanzverlust ausgewiesen. Nachfolgend die korrekte Mitteilung im vollständigen Wortlaut:
Mit Bezug auf die Ad-Hoc-Mitteilung vom 31.07.2009 teilt die S&R Biogas Energiesysteme AG mit, dass der Abschlussprüfer heute der Gesellschaft das Testat für den Jahresabschluss zum 31.12.2008 erteilt hat. Der vollständige Jahresabschluss wird am 11.05.2010 auf der Webseite des Unternehmens, www.sur-ag.de, veröffentlicht. Basis für die Testierung war unter anderem die mit den wesentlichen Wandelanleihegläubigern am 30.10.2009 erzielte Vereinbarung über deren qualifizierten Rangrücktritt, mit der eine mögliche Überschuldung der Gesellschaft abgewendet wurde.
Gegenüber dem am 31.07.2009 veröffentlichten vorläufigen Ergebnis von rd. - 151.000 Euro belief sich der tatsächlich erzielte Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2008 auf rd. - 272.000 Euro. Im Jahr 2007 war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. - 1,306 Mio. Euro angefallen.