Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Alleingesellschafter der P-D Management Industries Technologies GmbH, die Hauptaktionärin der Gesellschaft ist, hat bei der heute stattfindenden Hauptversammlung folgende, hier im Original veröffentlichte, Erklärung zu Protokoll gegeben.
"Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
es liegt mir aus Ihrem Kreis ein Antrag vor, die von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung aufzubessern. Außerdem wurde mir der Vorschlag gemacht, die Barabfindung im Rahmen einer vergleichsweisen Regelung festzulegen.
Auch ich habe ein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und gebe daher hiermit als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Hauptaktionärin, der P-D Management Industries - Technologies GmbH, folgende einseitige Verpflichtungserklärung zu Protokoll dieser Hauptversammlung ab.
Unter der Bedingung, dass am Ende der Anfechtungsfrist nach dieser Hauptversammlung keine Anfechtungsklage erhoben worden ist und unter der weiteren Bedingung, dass mit Ablauf der Antragsfrist gemäß § 4 Spruchverfahrensgesetz kein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Barabfindung gestellt wurde, verpflichtet sich die Hauptaktionärin, den übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionären als Abfindung für ihre Aktienkosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung von 4,30 EUR je Stückaktie der P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR zu zahlen.
Abwicklungstechnisch wird die Verpflichtungserklärung durch die Zahlung einer entsprechenden Ergänzung der in der heutigen Beschlussvorlage vorgesehen Barabfindung mit Ablauf der Antragsfrist nach § 4 Spruchverfahrensgesetz erfüllt. Da der Eintritt der genannten Bedingungen noch ungewiss ist, werden wir die Hauptversammlung auch bezüglich dieses Punktes wie vorgesehen fortführen. Ich hoffe aber, dass meine Verpflichtungserklärung in Kraft treten wird."
Veröffentlichungsdatum:
26.08.2006
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06:10
Redakteur:
rpu