mobilcom schließt weiteren Teil-Prozessvergleich mit klagenden Aktionären
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Zustandekommen des Vergleichs wurde durch das Landgericht Kiel festgestellt
Die mobilcom AG hat heute mit weiteren sechs Klägern, die Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2005 erhoben haben, einen Vergleich abgeschlossen. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde heute durch das Landgericht Kiel festgestellt. Damit hat das Unternehmen im Anschluss an den ersten Teil-Prozessvergleich vom 17. August 2006 nunmehr mit 21 der 24 Kläger und allen vier Nebenintervenienten eine vergleichsweise Regelung getroffen. Das Freigabeverfahren vor dem LG Kiel wird mit den drei verbliebenen Klägern fortgeführt.