Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2008 ist noch nicht abgeschlossen
Mit Beschluss des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 9. April 2010 wurde über das Vermögen der CDV AG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2008 ist noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend liegt noch kein rechtsverbindlicher Bestätigungsvermerk vor. Mit der Vorlage des Bestätigungsvermerks ist erst nach Entscheidung über den Insolvenzantrag zu rechnen.