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MDB: Anfechtungsklage erhoben
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Es geht um die Verwendung des Bilanzgewinns
Zwei Aktionäre haben gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2006 über die Verwendung des Bilanzgewinns Anfechtungsklage erhoben. Hilfsweise begehren die Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit des vorgenannten Beschlusses.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15008/06 anhängig. Ein Termin zur Güteverhandlung nach § 278 ZPO und ggf. früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt für Donnerstag, den 02.11.2006, 10:15, Sitzungssaal 401 im Justizgebäude Lenbachplatz 7, München.