Freigabe nach österreichischem Kartellrecht für die Erhöhung der Beteiligung an NIKI
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat durch Zurückziehung ihres Prüfungsantrags beim Kartellgericht die Freigabe nach österreichischem Kartellrecht für die zwischen der Privatstiftung Lauda, der Air Berlin PLC und der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG vereinbarte mittelbare Erhöhung der Beteiligung der Air Berlin PLC&Co. Luftverkehrs KG an der NIKI Luftfahrt GmbH von 24% um 25,9% auf 49,9% herbeigeführt. Das Kartellgericht hat heute die Einstellung des entsprechenden Verfahrens beschlossen.
Die Freigabe erstreckt sich auch auf den Erwerb der verbleibenden 50,1% der Anteile an der NIKI Luftfahrt GmbH durch die Air Berlin PLC&Co. Luftverkehrs KG, wenn ein im Zusammenhang mit der vorgenannten Aufstockung der Beteiligung seitens der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG der Privatstiftung Lauda zu gewährendes Darlehen durch mittelbare Übertragung dieser Beteiligung zurückgeführt werden wird.
Der Vollzug der gesamten Transaktion (siehe Ad-hoc-Meldung vom 17. Februar 2010) steht u.a. noch unter dem Vorbehalt weiterer kartellrechtlicher Gestattungen.