Deutsches Bundeskartellamt genehmigt Erhöhung der Beteiligung an NIKI
Das deutsche Bundeskartellamt hat die Freigabe für die zwischen der Privatstiftung Lauda, der Air Berlin PLC und der Air Berlin PLC&Co. Luftverkehrs KG vereinbarte mittelbare Erhöhung der Beteiligung der Air Berlin PLC&Co. Luftverkehrs KG an der NIKI Luftfahrt GmbH von 24% um 25,9% auf 49,9% erteilt.
Das Bundeskartellamt hat außerdem die Freigabe zum Erwerb der verbleibenden 50,1% der Anteile an der NIKI Luftfahrt GmbH durch die Air Berlin PLC&Co. Luftverkehrs KG erteilt, wenn ein im Zusammenhang mit der vorgenannten Aufstockung der Beteiligung seitens der Air Berlin PLC&Co. Luftverkehrs KG der Privatstiftung Lauda zu gewährendes Darlehen durch mittelbare Übertragung dieser Beteiligung zurückgeführt werden wird.
Der Vollzug der gesamten Transaktion (siehe Ad-hoc-Meldung vom 17. Februar 2010) steht u.a. noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die österreichische Kartellbehörde sowie weiterer kartellrechtlicher Gestattungen.