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Zenker
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Großaktionäre schließen Poolvereinbarung
Die beiden Großaktionäre der MPC Capital AG, die MPC Münchmeyer Petersen&Co. GmbH ("MPC Holding") und die Corsair III Investments (Luxembourg) S.à r.l. ("Corsair Capital") haben der MPC Capital AG mitgeteilt, dass ihnen aufgrund einer gemeinsamen Pool-Vereinbarung jeweils rund 60% der Stimmrechte der MPC Capital AG zugerechnet werden.
Die MPC Capital AG ist weiterhin darüber informiert worden, dass die MPC Holding aufgrund einer weiteren Pool-Vereinbarung mit der Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH und Herrn Ulrich Oldehaver nunmehr auch die Stimmrechte dieser Aktionäre zugerechnet werden.
Da umgekehrt auch der Oldehaver Beteiligungsgesellschaft mbH und Herrn Oldehaver die Stimmrechte der MPC Holding zugerechnet werden, überschreitet nunmehr auch die Aktionärsgruppe Oldehaver die 30%-Schwelle des § 29 WpÜG, ab der grundsätzlich ein Pflichtangebot an die außenstehende Aktionäre zu machen ist. Sowohl die beiden Großaktionäre der MPC Capital AG als auch die Aktionärsgruppe Oldehaver sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gem. § 37 WpÜG von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots befreit worden.