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Außergerichtlicher Vergleich mit Flextronics
Die FRIWO AG (vormals CEAG AG) und Flextronics werden die offene Schiedsklage einer Tochtergesellschaft der Flextronics International Ltd. nach grundsätzlicher Übereinkunft voraussichtlich durch Vergleich beenden. Flextronics als Erwerberin der ehemaligen Geschäftseinheit FRIWO Mobile Power (FMP) hatte Ansprüche in Höhe von 6,8 Mio. EUR aus der Verletzung von Garantien aus dem Kaufvertrag gestellt. Der Vergleichsvorschlag sieht vor, dass die FRIWO AG eine Vergleichssumme von umgerechnet knapp 3 Mio. EUR an die Erwerberin der FMP leistet und im Gegenzug sämtliche Garantieansprüche aus dem Kaufvertrag abgegolten sind.
Die Vergleichszahlung wird das operative Ergebnis des FRIWO-Konzerns im Geschäftsjahr 2010 nicht beeinflussen. Die Vergleichszahlung wird jedoch gemäß IFRS 5 im Ergebnis des nicht fortgeführten Bereichs (discontinued operations) als Aufwand ausgewiesen und das Konzernergebnis negativ beeinflussen.
Andererseits erhöht sich durch den Vergleich die frei verfügbare Liquidität um rund 5,6 Mio. EUR, da zur Unterlegung der Garantien aus dem Kaufvertrag liquide Mittel in Höhe von 8,6 Mio. EUR verpfändet waren.