Konzerninterne Umstrukturierung - Ausgliederung der Brunnenbetriebe
Vorstand und Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft haben beschlossen, die Brunnenbetriebe an den Standorten in Teinach, Kißlegg und Überkingen auf drei einhundertprozentige Tochtergesellschaften im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auszugliedern. Über die Zustimmung zum entsprechenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrag soll die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft beschließen.