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Fortsetzung des am 27.10.2009 ausgesetzten Aktienrückkaufs beschlossen
Der Vorstand der ORBIS AG hat heute beschlossen, den am 27.10.2009 ausgesetzten Aktienrückkauf fortzusetzen. Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.06.2009 sowie des Beschlusses des Vorstands der ORBIS AG vom 17.06.2009 wurden im Zeitraum vom 17.06.2009 bis zum 27.10.2009 insgesamt 116.234 Stück eigene Aktien über die Börse erworben.
Im Zeitraum vom 12.04.2010 bis längstens zum 20.05.2010 sollen auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.06.2009 bis zu weitere 116.234 Stück eigene Aktien über die Börse erworben werden.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf dient allen rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.06.2009 gedeckten Zwecken, insbesondere zur Erfüllung der Aktienbezugsrechte aus den Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft an Mitarbeiter der Gesellschaft und zur Übertragung an Dritte als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft hat ein Kreditinstitut mit dem Rückkauf der Aktien beauftragt, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt und die tägliche Stückzahl des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der ORBIS AG treffen wird und die Kaufaufträge unter Beachtung der Aktienrückkaufsermächtigung und der in Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - genannten Bestimmungen erteilen wird.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.