Eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte&Touche GmbH hat ihre Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2009 der systaic AG gemäß § 317 HGB vor-genommen und den Jahresabschluss des Düsseldorfer Unternehmens am 30.03.2010 eingeschränkt bestätigt. Der Aufsichtsrat der systaic AG hat diesen Tatbestand heute Morgen abschließend diskutiert und über die Annahme des Testats in dieser Form entschieden.
Die Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Die geleisteten Anzahlungen bestehen zu einem Teil von 14,9 Mio. EUR, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zu einem Teil von 76,4 Mio. EUR sowie die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte bestehen zu einem Teil von 5,2 Mio. EUR gegen Projektgesellschaften aus der Gruppe eines Kunden der systaic AG. Eine Einschätzung über die Werthaltigkeit dieser Positionen konnte nicht hinreichend getroffen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte sind durch Patronatserklärungen des Gesellschafters der Projektgesellschaften besichert.
Es wurde ein Zahlungsplan vereinbart, der eine Bezahlung der Außenstände im Zeitraum April bis längstens August 2010 vorsieht. Inwieweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hierfür gegeben ist, kann seitens des Wirtschaftsprüfers nicht abschließend beurteilt werden. Mit der genannten Einschränkung steht der Konzernlagebericht laut Deloitte&Touche in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss, vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Geschäftsbericht 2009 der systaic AG wird heute veröffentlicht.