Die Vivacon AG teilt mit, dass nach derzeitiger Einschätzung des Vorstandes das Grundkapital nach HGB-Rechnungslegung um mehr als die Hälfte reduziert ist. Der Vorstand wird daher unbeschadet der laufenden Restrukturierung gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um die Reduzierung des Grundkapitals anzuzeigen und die Lage der Gesellschaft zu erläutern. Die Einladung wird unverzüglich mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.