Zulassung der Aktien zum Börsenhandel im regulierten Markt widerrufen
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der TRIPLAN AG mit heutigem Schreiben vom 29. März 2010 mitgeteilt, dass entsprechend dem Antrag der TRIPLAN AG die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007499303) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen wird. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2010 wirksam.
Voraussichtlich ab dem 30.09.2010 sollen die Aktien der TRIPLAN AG in den Freiverkehr (Open Market), Entry Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sein, womit der beabsichtigte Segmentwechsel vom regulierten Markt (General Standard) in den Entry Standard des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse vollzogen sein wird.