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Creaton: Mehrere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben! - Punkt 2, 3, 4 und 7 der HV-Tagesordnung im Kreuzfeuer der Kritik
Gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung der CREATON AG vom 13.07.2006 haben mehrere Aktionäre Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben. Bei den angefochtenen Beschlüssen handelt es sich um den zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns, den zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005, den zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 sowie um den zu Punkt 7 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eine Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH, Heidelberg.

Mit Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 15.05.2006 wurde der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Etex Holding GmbH veröffentlicht. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedurfte zu seiner Wirksamkeit noch der Zustimmung der Hauptversammlung der CREATON AG. Dieser von der Hauptversammlung am 13.07.2006 gefasste Zustimmungsbeschluss wurde nun mit den angeführten Klagen angefochten.

Veröffentlichungsdatum: 23.08.2006 - 17:59
Redakteur: rpu
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