Der IPC Archtec AG wurde heute eine Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2006 zugestellt. Die Klage richtet sich u.a. gegen Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung, verbunden mit einer Sonderausschüttung in Höhe von 1,55 EUR je Aktie) und Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft) der genannten Hauptversammlung.
Wie bereits mit
Ad-hoc Mitteilung vom 30. Juni 2006 gemeldet, hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juni 2006 entsprechend den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat eine Sonderausschüttung in Höhe von 1,55 EUR je Aktie sowie die Liquidation der Gesellschaft jeweils mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit beschlossen.
Aufgrund der Anfechtungsklage können die genannten Maßnahmen bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden. Das Landgericht München 1 hat Termin zur Güteverhandlung und - für den Fall der Erfolglosigkeit der Güteverhandlung - sofort anschließend einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung für den 2. November 2006 bestimmt.
Veröffentlichungsdatum:
23.08.2006
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15:31
Redakteur:
rpu