Die Gesellschaft wurde heute von der F&C Asset Management plc darüber informiert, dass das öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der C-QUADRAT Investment AG, für welches am Montag, den 22. März 2010 eine Angebotsunterlage bei der Übernahmekommission angezeigt wurde, nicht gestellt wird. Eine offizielle Stellungnahme von F&C zu dieser Entscheidung liegt der Gesellschaft derzeit noch nicht vor.
Als Rechtsfolge tritt für F&C die Sperrfrist gemäß § 21 ÜbG ein und F&C ist für die Dauer von einem Jahr für die Legung eines öffentlichen Übernahmeangebots sowie für den Erwerb von Aktien, der eine Angebotspflicht auslösen würde, gesperrt.