sowie mehrere Kleinstbeteiligungen unter anderem an börsennotierten Aktiengesellschaften an die HCK Beteiligungs GmbH bzw. NEUE RABEN Siebte GmbH&Co. KG veräußert. Die HCK Beteiligungs GmbH hat ihre Erwerbsrechte aus der am 14. Oktober 2009 wirksam abgeschlossenen Quotensicherungsvereinbarung (siehe Ad Hoc-Mitteilung vom 14. Oktober 2009) mit Ausnahme des Erwerbsrechtes betreffend die Beteiligung an der BHE Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, ausgeübt. Das Erwerbsrecht betreffend die Beteiligung an der BHE Beteiligungs AG, Frankfurt am Main wurde bis zum 30. Juni 2010 verlängert.
Die Übertragung der Beteiligungen steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.