Die Mistral Media AG hat am 22. März 2010 eine Klage gegen die Vertical Twister B.V., Amsterdam, Niederlande, auf Zahlung von 5.662.730,80 EUR beim Landgericht Köln eingereicht. Grund für die Klage ist ein nach Ansicht der Gesellschaft bestehender Differenzhaftungsanspruch gemäß §§ 205 Abs. 3, 27 Abs. 2 Satz 3 AktG im Zusammenhang mit der Einbringung eines Geschäftsanteils an der Hurricane Fernsehproduktion GmbH im Nennbetrag von 121.800 EUR durch die Vertical Twister B.V. im April 2006. Die Mistral Media AG ist an der Vertical Twister B.V. mit 21,4% beteiligt.