Landgericht Köln weist Klage von Genussrechtsinhabern ab
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 hatten mehrere Genussrechtsinhaber den Rechtsweg gegen die COREALCREDIT BANK AG beschritten. Sie sind der Auffassung, dass die aus den Genussrechten folgenden Rückzahlungsansprüche nicht durch Verluste bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2008 vermindert werden dürften. Die Klage betrifft die folgenden Genussrechte: WKN 810 303 WKN 810 304 WKN 810 305 WKN 810 309 WKN 516 975
In einem Verkündungstermin am 19. März 2010 wurde die Klage durch das Landgericht Köln (Aktenzeichen des Landgerichts Köln: 87 O 159/08) abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Ob seitens der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln ein Rechtsmittel eingelegt werden wird, ist der COREALCREDIT BANK AG aktuell nicht bekannt.