Die Mainova AG wird im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 auf Grund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren um den Wetzlarer Energieversorger enwag vom 2. Februar 2010 eine Rückstellung bilden. Die Höhe der Rückstellung beträgt rd. 55 Mio. EUR. Der Vorstandsvorsitzende der Mainova AG, Dr. Constantin H. Alsheimer, betonte: 'Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 25. August 2009 durften wir annehmen, dass das Gericht unseren stichhaltigen Argumenten folgt und das Verfahren mit einer Entscheidung zu Gunsten der Mainova abgeschlossen wird. Angesichts des BGH-Urteils vom Februar 2010 hat sich diese Einschätzung jedoch deutlich verändert. Deshalb bilden wir für den Zeitraum bis 31. Dezember 2009 aus Gründen kaufmännischer Vorsicht eine entsprechende Rückstellung.'
Dr. Alsheimer ergänzte: 'Zwar wird die Mainova AG voraussichtlich mit ihrem gesamten operativen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2009 erfreulicherweise über dem Ergebnis des Vorjahres liegen. Jedoch wird das Ergebnis durch die Rückstellung erheblich belastet, so dass das tatsächliche Ergebnis auf beinahe 50 Prozent des erwarteten Vorsteuerergebnisses absinkt.' Wie sich das Konzernbetriebsergebnis der Mainova AG auf Grund der Entscheidung des BGH zukünftig darstellen wird, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen.