Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 09.03.2010 Herrn Dr. Daniel Böhmer mit Wirkung zum 01.04.2010 als neuen Vorstand der Gesellschaft bestellt.
Die Bestellung von Herrn Dr. Heinz Ahrens als Vorstandsstellvertreter nach § 105 Abs. 2 AktG für Herrn Dr. Frank Hiller wurde einvernehmlich auf den Ablauf des 31.03.2010 beendet. Herr Dr. Heinz Ahrens übernimmt damit mit Wirkung zum 01.04.2010 wieder sein Mandat als Aufsichtsrat der Gesellschaft, das während der Zeit der Bestellung als Vorstandsstellvertreter ruhte.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Heinz Ahrens mit Wirkung zum 01.04.2010 als Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Rupert Hackl als stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Das Amt des für die Zeit der Vorstandsvertretung durch Herrn Dr. Heinz Ahrens nach § 104 Abs. 1 AktG gerichtlich bestellten Ersatzmitglieds im Aufsichtsratsmitglieds Dr. Wolf-Dieter v. Gronau endet mit dem Ablauf zum 31.03.2010.