Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals aufgetreten
Die BHE Beteiligungs-AG teilt mit, dass für die Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals, das 528.750 EUR beträgt, eingetreten ist. Gemäß § 92 Absatz 1 AktG ist der Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals einer unverzüglich einzuberufenden Hauptversammlung anzuzeigen.
Bedingt durch die zeitliche Nähe zur ordentlichen Hauptversammlung soll dies im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Mai 2010 geschehen. Der Aufsichtsrat wird die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung in seiner Sitzung am 11. März 2010 beschließen.