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Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital
Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 04.03.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 04.03.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 EUR, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 EUR, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 EUR auf bis zu 41.050.111 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Ausgegeben werden sollen bis zu 3.694.640 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen. Die bis zu 3.694.640 neuen Stammaktien werden im Wege des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens deutschen und internationalen institutionellen Investoren angeboten.
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen zur Finanzierung des weiteren Wachstums, für die Entwicklung neuer Produkte im Solarbereich und zu einem geringeren Teil zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet werden.
Die Frankfurter Investmentbank equinet AG fungiert bei der Transaktion als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner.