Die mit Datum vom 18.12.2009 veröffentlichte ad-hoc Mitteilung bezüglich des Segmentwechsels betreffend die Aktien der LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG vom 'Regulierten Markt' in das Marktsegment 'Premium Capital Port' der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (kurz: HWH) wird wie folgt ergänzt:
Im Zusammenhang mit der Beantragung des Segmentwechsels hat sich die Gesellschaft sowie deren Organe über die sich aus dem Regelwerk ('Freiverkehrsordnung') des Marktsegments der HWH 'Premium Capital Port' ergebenden Pflichten zu Folgendem verpflichtet:
1. Weiterhin analog den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes neben der Halbjahres- und Jahresfinanzberichterstattung auch auf Quartalsbasis über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie über die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu berichten und diese Berichterstattungen über die Homepage der Gesellschaft (www.lha-krauseag.com) zugänglich zu machen
2. einen Finanzkalender auf der vorgenannten Homepage zu veröffentlichen, aus dem die Termine für die Veröffentlichung der unter 1. genannten Berichte hervorgehen
3. Hinweisbekanntmachungen vor der Veröffentlichung der unter Nummer 1. genannten Berichte über ein hierfür zuständiges und anerkanntes Unternehmen (Nachrichtendienst) zu schalten
4. weiterhin über Transaktionen von Gesellschaftsorganen über Wertpapiere unserer Gesellschaft ?directors dealings'-Mitteilungen wie bisher zu veröffentlichen und
5. ad-hoc Mitteilungen analog den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (falls derartige Fälle eintreten sollten) zu veröffentlichen.