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Squeeze-Out
Die ACTRIS Beteiligungs GmbH&Co. KG, Walldorf, hat gegenüber dem Vorstand der ACTRIS AG mit Schreiben vom 24. Februar 2010 unter Berufung darauf, dass ihr ca. 98,25% des Grundkapitals der ACTRIS AG gehören, verlangt, unverzüglich eine Hauptversammlung der ACTRIS AG einzuberufen, um auf dieser gem. § 327 a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die ACTRIS Beteiligungs GmbH&Co. KG zu beschließen. '