Die European Recycling Platform S.A.S. (ERP) hat unter dem Datum vom 29.01.2010 einen Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichts in Paris zur Klärung offener Rechtsfragen zwischen der CCR Logistics Systems AG und ERP gestellt. Der Antrag ist der CCR Logistics Systems AG am 08.02.2010 zugegangen. ERP beansprucht von CCR Aufwendungsersatz aus vertraglichen Ansprüchen in Höhe von ca. EUR 800.000. Die Zusammenarbeit der Parteien hatte zum 31.12.2007 geendet. Streitig sind darüber hinaus auch Ersatzforderungen von CCR gegen ERP.