Widerruf der Zulassung von Aktien zum Prime Standard
Mit Beschluss vom 17. Februar 2010 hat die Frankfurter Wertpapierbörse auf Antrag des Insolvenzverwalters die Zulassung der Aktien der Abwicklungsgesellschaft Biogas I AG (ehemals Schmack Biogas AG) zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflich-ten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 17. Mai 2010 wirksam. Die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) erfolgt ab dem 18. Mai 2010. Der Insolvenzverwalter prüft derzeit einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum General Standard (vollständiges Delisting) zu stellen.