Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH hat dem Vorstand der KALI-CHEMIE AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Solvay Kali-Chemie Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 95% am Grundkapital der KALI-CHEMIE AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.