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330400
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Uhlandstraße 12,
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Herr Robert Hildebrandt
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Verschmelzung mit IDS Scheer sowie den Rückerwerb eigener Aktien angekündigt
Die Software AG plant, im Geschäftsjahr 2010 die IDS Scheer AG nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes auf die Software AG zu verschmelzen. Der Vorstand der Software AG hat den Vorstand der IDS Scheer AG heute über diesen Plan informiert und angeregt, dass die Beschlussfassung der Hauptversammlung der IDS Scheer AG über die Verschmelzung Mitte des Jahres stattfindet. Der Vorstand der IDS Scheer AG hat in Reaktion auf diese Information mitgeteilt, dass er die Gespräche mit der Software AG über den Plan zeitnah aufnehmen wird.. Das Umtauschverhältnis für die Aktionäre der IDS Scheer AG wird nach Durchführung von Unternehmensbewertungen der Software AG und der IDS Scheer AG festgelegt werden. Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot vom August 2009 wird eine Verschmelzung der IDS Scheer AG mit der Software AG die Integration der beiden Unternehmen zu einem globalen Anbieter von Infrastruktursoftware und von Software für das Geschäftsprozess-Management mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und über 1 Mrd. Euro Umsatz vollenden. Die Integration wird die Wettbewerbsposition der Software AG nachhaltig stärken.

II. Erwerb eigener Aktien durch die Software AG

Der Vorstand der Software AG hat heute ferner beschlossen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 400.000 Stückaktien der Gesellschaft (das entspricht rund 1,4 Prozent des Grundkapitals) an der Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf wird auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. April 2009 zum Erwerb eigener Aktien erfolgen und in der Zeit vom 04. Februar 2010 bis 14. Mai 2010 stattfinden. Eine vorzeitige Beendigung ist jederzeit möglich. Die Software AG beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien ganz oder zum Teil zur Durchführung der unter Ziffer I angekündigten Maßnahme einzusetzen. Die Software AG hält derzeit keine eigenen Aktien. Der Rückerwerb wird unter Führung einer Bank durchgeführt, die innerhalb des genannten Rahmens die Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Software AG trifft. Die Bank wird zudem verpflichtet sein, den Rückerwerb der Aktien über die Börse unter Beachtung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. April 2009 und der in Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 enthaltenen Vorgaben durchzuführen.

Veröffentlichungsdatum: 03.02.2010 - 21:29
Redakteur: rpu
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