Zahlung aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von 3,51 EUR je Aktie
Die ordentliche Hauptversammlung der CYCOS AG hatte am 26. Juni 2009 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 27.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung um den gleichen Betrag beschlossen, die im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in Höhe von 3,51 EUR je Aktie führt.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht Aachen zur Eintragung angemeldet. Sie sind am 29. Juli 2009 in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 7658 eingetragen und am 31. Juli 2009 bekanntgemacht worden.
Gemäß § 225 Absatz 2 AktG darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Eintragung und Bekanntmachung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung erfolgen. Diese Frist ist nunmehr abgelaufen, ohne dass Gläubiger der Gesellschaft in diesem Zeitraum gemäß § 225 Absatz 1 AktG gegenüber der Gesellschaft Forderungen angemeldet haben.
Die Gesellschaft wird daher die Zahlung des Betrages von 3,51 EUR je Aktie am 11. Februar 2010 veranlassen. Die Zahlung steht denjenigen Aktionären zu, die am 10. Februar 2010 (Trenntag) nach Börsenschluss Aktionäre der CYCOS AG sind. Der Trenntag ist der letzte Handelstag vor der Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt über die jeweilige Depotbank. Maßgeblich ist der dort am Ablauf des Trenntages von einem Aktionär verwahrte Bestand von Aktien der Gesellschaft. Unsere Aktionäre brauchen für die Auszahlung nichts zu veranlassen.
Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag fallen für die Sonderausschüttung nicht an.