Französisches Berufungsgericht reduziert das von der Kartellbehörde verhängte Bußgeld von 169 auf 23,5 Mio. Euro
Das französische Berufungsgericht (Cour d'Appel de Paris) hat gestern Abend bekannt gegeben, dass es die von der französischen Kartellbehörde gegen KDI SAS (ein Tochterunternehmen der Klöckner&Co SE) und andere in Frankreich tätige Stahldistributeure verhängte Bußgelder deutlich reduziert hat.
Die 2008 gegen KDI SAS verhängte Geldbuße wurde von 169 Mio. Euro auf 23,5 Mio. Euro reduziert, wovon 17,5 Mio. Euro bereits geleistet wurden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da noch Revision beim Cour de Cassation eingelegt werden kann.
Den Unternehmen wurde vorgeworfen, an wettbewerbswidrigen Preisabsprachen in den Jahren 1999 bis 2004 beteiligt gewesen zu sein.
Die Reduzierung des Bußgelds verbessert das Konzernergebnis 2009 der Klöckner&Co SE um einen Betrag in Höhe von 79 Mio. Euro. Die geringere Entlastung resultiert aus einem Erstattungsanspruch in Höhe von 70 Mio. Euro, den die Klöckner&Co SE gegen die vormaligen Eigentümer des Klöckner&Co-Konzerns aus dem Erwerb des Konzerns im Jahre 2005 hat und der nun nur in geringem Umfang in Anspruch genommen wird.