WKN:
802770
ISIN:
DE0008027707
Straße, Haus-Nr.:
Freisinger Straße 5,
D-85716 Unterschleißheim, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 89 / 2880 - 0

Internet: http://www.hyporealestate.com

IR Ansprechpartner:
Herr Ulrich Kern
[email protected]
Antrag auf Übertragung von Vermögensgegenständen auf eine Abwicklungsanstalt gestellt
Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) hat am 21.01.2010 in Abstimmung mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) einen Antrag auf Errichtung einer Abwicklungsanstalt zum wertschonenden Abbau von Vermögensgegenständen nach § 8a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) gestellt. Auf diese Abwicklungsanstalt, deren Errichtung im Ermessen der FMSA steht, will der HRE Konzern Geschäftsbereiche, die für die Neuausrichtung des Unternehmens nicht strategienotwendig sind, und weitere Bilanzpositionen übertragen. Die Übertragung soll im zweiten Halbjahr 2010 nach Genehmigung aller erforderlichen Institutionen und Organe erfolgen und Vermögenswerte bis zu 210 Mrd. Euro umfassen.

Es wird erwogen, insbesondere Teile der Staatsfinanzierungs- und Immobilienfinanzierungsportfolien der DEPFA BANK plc. und der Deutsche Pfandbriefbank AG zu übertragen. Zusätzlich könnten Vermögenswerte anderer Konzerngesellschaften, insbesondere der DEPFA ACS Bank (Dublin), der Hypo Pfandbriefbank International S.A. (Luxemburg) und der Hypo Public Finance Bank (Dublin) übergehen. Hinzukommen könnten ferner strukturierte Produkte und Handelspositionen, die mit erhöhten Ausfallrisiken behaftet sind und, sofern geboten, entsprechend wertberichtigt wurden bzw. in das Handelsergebnis eingeflossen sind.

Außerdem könnten Derivate-Positionen, die vor allem Absicherungsgeschäfte darstellen und sowohl Aktiv- wie auch Passivpositionen absichern, auf die Abwicklungsanstalt übertragen werden.

Es wird diskutiert, neben Aktiva auch ausgewählte Refinanzierungsmittel auf die Abwicklungsanstalt zu übertragen. Eine Übertragung von unbesicherten Refinanzierungen bzw. Pfandbriefen oder anderen Covered Bonds von Konzerngesellschaften zur Refinanzierung ist nicht vorgesehen. Die tatsächlich zu übertragenden Portfolien, Passiva und Derivate, der Übertragungsweg sowie die genaue Ausgestaltung der Abwicklungsanstalt werden noch mit der FMSA festgelegt.

Veröffentlichungsdatum: 21.01.2010 - 12:05
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz