Der Vorstand der Westag&Getalit AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ab dem 13.01.2010 bis zum 17.03.2010 eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Er macht damit von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18.08.2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10% über- bzw. unterschreiten.
Der Aktienrückkauf soll "billigst Interesse wahrend" durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen soll. Die Bank ist hierbei verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zu beachten. Der für die Obergrenze des täglichen Rückkaufs maßgebliche durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin abgeleitet.
Die Bekanntgabe der durchgeführten Rückkäufe erfolgt auf der Homepage der Gesellschaft unter www.westag-getalit.de/aktienrueckkauf.