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Falk
von Kriegsheim
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Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht
Der Vorstand der Petrotec AG hat im Zuge der Überprüfung der Eigenkapitalentwicklung der Gesellschaft festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals aufgrund von Verlustübernahmen mit Ablauf des Geschäftsjahres zu erwarten ist (§ 92 Abs.1 AktG). Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige des Verlustes einberufen. Die Einladungs-Bekanntmachung erfolgt unmittelbar nach Festsetzung der Tagesordnung.