OLG Wien hebt Ruhen der Stimmrechte der AvW Gruppe AG auf
Die C-QUADRAT Investment AG wurde heute darüber informiert, dass das Oberlandesgericht Wien den Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 30.04.2009 aufgehoben hat, mit welchem das Handelsgericht Wien auf Antrag der FMA hinsichtlich der gesamten von der AvW Gruppe AG, Fn 206508p, an der C-QUADRAT Investment AG gehaltenen Aktien, das Ruhen der Stimmrechte angeordnet hat. Die Rechtssache wurde zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.