Die WIGE MEDIA AG gibt heute bekannt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals (6 Mio. EUR) eingetreten ist.
Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der der Verlust gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt wird und über eine Veränderung des Grundkapitals beschlossen werden soll. Die Einladung zu der a.o. Hauptversammlung, auf der auch das von Vorstand und Aufsichtsrat erarbeitete Sanierungskonzept detailliert vorgestellt werden soll, wird in den nächsten Tagen folgen.